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Registrierung von Auslandsgesellschaften

Gebühren
Die Gesellschaften (Hauptregierung) Allgemeine Regeln und Formen 1956 (Regel 20) schreiben eine befestigte Gebühr von INR 5,000 vor, um für die Registrierung von Dokumenten durch eine Auslandsgesellschaft bezahlt zu werden.

Gesetzliche Rechnungen

Eine Auslandsgesellschaft muss seine Bilanz ablegen und profitieren und Verlust-Rechnung in derselben Form, und dem Enthalten derselben Einzelheiten (besonders in Bezug auf Dokumente in Zusammenhang mit jeder Tochtergesellschaft der Auslandsgesellschaft) genau, wie es würde, wenn es eine Gesellschaft im Sinne des Firmengesetzes (sec 594) gewesen war.

Die Hauptregierung kann befehlen, dass diese Buchhaltungsvoraussetzungen nicht gelten oder mit der Modifizierung an eine besondere Auslandsgesellschaft, oder jede Klasse von Auslandsgesellschaften gelten.

Lokale Agenten
Eine Auslandsgesellschaft, die einen Platz des Geschäfts in Indien hat, ist innerhalb 30 Tage der Errichtung eines Platzes des Geschäfts in Indien erforderlich, an den Registrator die Namen der Personen in Indien zu liefern, das bevollmächtigt ist, Dienst des Prozesses auf der Gesellschaft und der vollen Adresse des Büros der Gesellschaft in Indien zu akzeptieren.

Abzulegende Dokumente

Eine Auslandsgesellschaft, die einen Platz des Geschäfts in Indien gründet, muss die folgenden Dokumente an den Registrator zur Zeit der Registrierung gesetzlich liefern:

eine beglaubigte Abschrift der Urkunde, Vermerk Artikel, oder anderes Instrument, das die Zusammensetzung der Gesellschaft definiert, und wenn das Instrument nicht in der englischen Sprache eine beglaubigte Übersetzung davon ist;
volle Adresse des eingetragenen, oder Rektors, Büro der Gesellschaft;
Liste von Einzelheiten seiner Direktoren und Sekretärs;
Einzelheiten des Person-Einwohners in Indien autorisierten, um Dienst von Dokumenten im Auftrag der Gesellschaft zu akzeptieren; und
volle Adresse des Hauptplatzes der Gesellschaft des Geschäfts in Indien.

Jede Modifizierung zu den oben erwähnten dem Registrator ausgestatteten Einzelheiten soll ihm mitgeteilt werden, eine Rückkehr in der vorgeschriebenen Form ablegend.

Registrierung von außerhalb Indiens durchgeführten Anklagen

Auslandsgesellschaften müssen sich mit dem Registrator, den Einzelheiten und dem Instrument aller Anklagen auf dem Eigentum einschreiben, wo auch immer (Firmengesetz, sec 127 und 600) aufstellen. Die Gebühren für die Registrierung ändern sich von Zeit zu Zeit und werden in Sch X des Firmengesetzes dargelegt.

Körper mit der Rechtsprechung
Die gesetzlichen Körper, die hauptsächlich Rechtsprechung über Auslandsgesellschaften ausüben, sind:

die Hauptakzise-Abteilung;

die Kommerzielle Steuerabteilung;

die Einkommensteuer-Abteilung;

die Reservebank Indiens;

die Abteilung von Industrien; und

der Registrator von Gesellschaften.


Liquidation einer Auslandsgesellschaft

Eine Auslandsgesellschaft kann als eine nicht registrierte Gesellschaft nur durch NCLT/court nicht Freiwillig oder unter der Aufsicht des Gerichtes abgewickelt werden.

Wenn eine Auslandsgesellschaft aufhört, geschäftlich in Indien zu tragen, kann es in Indien als eine nicht registrierte Gesellschaft abgewickelt werden, wenn auch die Auslandsgesellschaft aufgelöst oder sonst aufgehört worden ist, um nach den Gesetzen zu bestehen, nach denen es vereinigt wurde. Eine Auslandsgesellschaft kann wenn abgewickelt werden:

die Auslandsgesellschaft wird aufgelöst, oder hat aufgehört, geschäftlich zu tragen, oder trägt geschäftlich nur zum Zweck, seine Angelegenheiten abzuwickeln;
die Auslandsgesellschaft ist außer Stande, seine Schulden zu bezahlen; und
NCLT ist von der Meinung, dass das gerade und gerecht ist, dass die Auslandsgesellschaft abgewickelt werden sollte.

Eine Gesellschaft wird gehalten, um außer Stande zu sein, seine Schulden wenn zu bezahlen:

ein Gläubiger, zu dem die Auslandsgesellschaft Schuldner in einer Summe ist, die INR 100,000 dann erwartet überschreitet, hat auf der Auslandsgesellschaft einer Nachfrage schriftlich gedient, und die Auslandsgesellschaft, seit drei Wochen nach solcher Nachfrage, hat gescheitert, die Summe zu bezahlen oder zu sichern oder sich dafür zur Befriedigung des Gläubigers zu vergleichen;
Ausführung oder anderer Prozess ausgegeben auf einer Verordnung oder Ordnung jedes Gerichtes oder NCLT zu Gunsten von einem Gläubiger gegen die Auslandsgesellschaft (oder jedes Mitglied davon als solcher) werden unbefriedigt in ganz oder teilweise zurückgegeben; oder
es wird der Befriedigung von NCLT sonst bewiesen, dass die Auslandsgesellschaft außer Stande ist, seine Schulden zu bezahlen.

Voraussetzungen für die Errichtung von Tochtergesellschaften

Gelegenheitsgesellschaft oder eine ganz-gehörige Tochtergesellschaft in Indien eines Person-Einwohners das Außenindien
Ein Person-Einwohner das Außenindien kann seine Anwesenheit in Indien entweder durch die Aufstellung ganz-gehöriger Tochtergesellschaft (WOS) oder durch Gelegenheitsgesellschaft (JVC) mit jeder anderen indischen Entität einsetzen.

Die direkte Auslandsinvestition (FDI) in einem WOS in Indien oder einem JVC in Indien wird den Devisenbewirtschaftungsregulierungen und der FDI Politik der Regierung Indiens unterworfen sein. Es gibt bestimmte Sektoren/Tätigkeiten verzeichnet in den Devisenbewirtschaftungsregulierungen, wo die automatische Billigung von RBI für die Investition nicht verfügbar ist. In solchen Fällen ist eine Anwendung erforderlich, um zum Auslandsinvestitionspromotionsausschuss (FIPB) / Sekretariat für die Industriehilfe (SIA) für seine Billigung für solche Investition gemacht zu werden.Die Devisenbewirtschaftungsregulierungen verzeichnen auch andere Tätigkeiten, wo die automatische Billigung von RBI für die Investition, Thema bestimmten Grenzen angegeben darin verfügbar ist. Jede vorgeschlagene Investition über die Grenzen angegeben wird wieder darin Billigung von FIPB/SIA verlangen. Die Liste von Industrien, in deren Rücksicht der automatische Weg von RBI verfügbar ist und in der Rücksicht, deren die Billigung von FIPB/SIA erforderlich ist, wird im größeren Detail nachher dargelegt.

Eine Tochtergesellschaft vereinigte sich einmal unter den Bestimmungen des Firmengesetzes wird genau wie eine Innengesellschaft behandelt.

Gebühren und Aufgaben

EIN WOS oder JVC in Indien werden erforderlich, um dieselben Einschreibgebühren wie jede andere Gesellschaft in Indien zu bezahlen. Die Gebühren ändern sich gemäß dem Betrag der nominellen Aktienhauptstadt der Gesellschaft. Die Gebühren ändern sich gemäß dem Betrag der nominellen Aktienhauptstadt der Gesellschaft. Der Tisch von Gebühren wird in Sch X des Firmengesetzes dargelegt.


Gesellschaften, die Aktienhauptstadt nach der Registrierung vergrößern, müssen eine Gebühr bezahlen, Benachrichtigung der Zunahme dem Registrator vorlegend. Die Gebühr ist in diesem Fall der Unterschied dazwischen zahlbar